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Angeln - Darf ich auch?

Was muß ich tun, wenn ich angeln möchte? Zuerst braucht man die behördliche Erlaubnis; den Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Untere Fischereibehörde auf Antrag aus. Dazu muß die Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden. Der Prüfungstermin muß 8 Wochen vorher durch die Fischereibehörde bekanntgegeben werden, bis 4 Wochen vor der Prüfung muß man sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr entrichtet haben. Die Prüfungsgebühr beträgt für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren 28,00 €, ab 18 Jahren sind 56,00 € zu bezahlen. Zur Vorbereitung muß ein Lehrgang von mindestens 30 Stunden Dauer besucht werden. Für die Jugendfischerprüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht erforderlich. Was wird geprüft?Zur Fischereiprüfung muß man Kenntnisse in Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde nachweisen. Die schriftliche Prüfung umfaßt 60 Fragen, die mit A, B oder C zu beantworten sind. 45 Fragen müssen richtig beantwortet sein.

Nach bestandener Prüfung erhält man ein Prüfungszeugnis und kann damit bei seiner Fischereibehörde einen Fischereischein beantragen. Inhaber eines Jugendfischereischeins, bis max. zum 18. Lebensjahr gültig, dürfen nur auf Friedfische angeln. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre bekommen aus rechtlichen Gründen generell nur einen Jugendfischereischein, auch wenn sie die Fischerprüfung bestanden haben. Ab 14 Jahre bekommen sie den Fischereischein ohne erneute Prüfung. Die Fischerprüfung ist einmalig, sie muß nicht wiederholt werden. Nach dem Behördlichen fehlt nur noch die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten, in der Regel ein Angelverein oder ein Berufsfischer, ohne dessen Erlaubnis nicht geangelt werden darf. Angelt man ohne Fischereierlaubnisschein, begeht man Fischwilderei, eine Straftat. Es gibt keine sogenannten "freien" Gewässer, für die man keinen Fischereischein braucht. Die Fischereierlaubnis für Gewässer des Angelvereins bekommt man allgemein durch die Mitgliedschaft und die Entrichtung eines Jahresbeitrags, oder man erwirbt eine Gastkarte. Für die Ausübung des Angelsport ist das Thüringer Fischereigesetz zu beachten.


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